Bulgarien beschließt Schutz vor Einschüchterungsklagen (SLAPP)
Gerichte können künftig offensichtlich unbegründete Klagen gegen Journalisten, Aktivisten und Bürger früh abweisen. Das Parlament verabschiedete die Änderungen endgültig.

Das bulgarische Parlament hat am 30. September in zweiter Lesung Änderungen der Zivilprozessordnung gegen sogenannte SLAPP-Klagen verabschiedet – Verfahren, die Journalisten, Menschenrechtler und Bürger treffen, die sich zu Themen von öffentlichem Interesse äußern. Damit wird die seit Mai 2024 geltende EU-Richtlinie umgesetzt.
Laut The Sofia Globe können Gerichte offensichtlich unbegründete Klagen abweisen, von sich aus Beweise erheben und Sicherheiten für Prozesskosten verlangen. Anwälte dürfen Beklagte unentgeltlich vertreten. Anders als von der EU mindestens verlangt, gilt die Regelung auch für rein nationale Verfahren.
Nach Angaben von Euronews Bulgarien äußerte nur Wasraschdane Vorbehalte. Die bulgarische Anti-SLAPP-Koalition sprach von einem „wichtigen Schritt“ für die Meinungsfreiheit.




