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Deutschland · 12:41 Uhr

Klöckner rudert zurück: Kein Ausschluss ganzer Fraktionen aus dem Bundestag

Bundestagspräsidentin Julia Klöckner hatte AfD und Linken mit dem Rauswurf ganzer Fraktionen gedroht. Ihr Sprecher stellt klar: Ausschlüsse treffen nur einzelne Abgeordnete.

Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (Archivbild)
Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (Archivbild) · Foto: Ralf Roletschek / Wikimedia Commons, CC BY 3.0

In einem Podcast der Funke-Mediengruppe hatte Klöckner (CDU) gesagt: „Wenn es eskaliert, schmeiße ich die ganze Fraktion raus.“ Sie verwies darauf, dass AfD und Linke die meisten Ordnungsrufe erhalten, und kritisierte Reden, die ihrer Ansicht nach vor allem für soziale Medien gehalten würden.

Ihr Sprecher Mathias Paul erklärte laut Tagesspiegel, ein rechtlich begründeter Ausschluss setze individuelles Fehlverhalten voraus. Nach Paragraf 38 der Geschäftsordnung können Abgeordnete für bis zu 30 Sitzungstage ausgeschlossen werden; das könne mehrere Mitglieder treffen, beziehe sich rechtlich aber stets auf Einzelne. 2010 hatte der damalige Präsident Norbert Lammert rund 50 Linken-Abgeordnete wegen Protestplakaten des Saals verwiesen.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Stephan Brandner, hatte erklärt, eine Kollektivstrafe gegen eine ganze Fraktion sei nach Paragraf 38 nicht möglich, und Klöckner eine Überschreitung ihrer Kompetenzen vorgeworfen.

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