Budapester Berufungsgericht senkt Strafe für Maja T. auf sieben Jahre
Die Haftstrafe für die nonbinäre Person aus Jena wurde um ein Jahr reduziert. Das Gericht leitete zugleich die Rücküberstellung nach Deutschland ein.

Ein Berufungsgericht in Budapest hat am 30. September die Strafe für Maja T. von acht auf sieben Jahre Haft verringert. Das erstinstanzliche Urteil vom Februar 2026 erging wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und Angriffen auf mutmaßliche Rechtsextremisten im Umfeld des sogenannten „Tags der Ehre“ in Ungarn. Laut Tagesspiegel werden fast drei Jahre Haft in Deutschland und Ungarn angerechnet.
Das Gericht leitete das Verfahren zur Rücküberstellung ein; für die Prüfung ist das Landgericht Gera zuständig. Verteidiger Sven Richwin erklärte, die lange überfällige Überstellung könne nun erfolgen. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Auslieferung nach Ungarn für rechtswidrig erklärt.
Der Linken-Politiker Martin Schirdewan nannte die Strafminderung „ein wichtiges Signal“. Der Grünen-Politiker Helge Limburg forderte von der deutschen Justiz eine zügige Rücküberstellung.




