Staatsrechtler: Landtagswahl in Sachsen-Anhalt wegen AfD-Finanzierung anfechtbar
Mehrere Juristen sehen in der Nutzung von Fraktionsgeldern für den AfD-Wahlkampf einen möglichen Wahlfehler. Ob es zu einer Wiederholung kommt, ist offen.

Die Berliner Parteienrechtlerin Sophie Schönberger nennt die Finanzierung von AfD-Wahlkampfaktivitäten in Sachsen-Anhalt aus Fraktionsmitteln – vor allem landesweite sogenannte Bürgerdialoge – „offensichtlich rechtswidrig“. Nach dem Parteienfinanzierungsrecht dürfen Fraktionen keine Wahlkampfaktivitäten von Parteien bezahlen. Schönberger hält eine Anfechtung und im äußersten Fall eine Wiederholung der Wahl für möglich. Der Freiburger Staatsrechtler Fabian Michl sieht ebenfalls einen Wahlfehler.
Der Berliner Verfassungsrechtler Christoph Möllers äußerte sich zurückhaltender: Verdeckte Finanzierung könne ein Eingriff in den demokratischen Wettbewerb sein, ihre Relevanz für das Ergebnis sei aber schwer nachzuweisen. Wahlberechtigte können binnen eines Monats nach amtlicher Bekanntmachung des Ergebnisses Einspruch erheben. Eine Stellungnahme der AfD enthielten die Berichte nicht.
Die AfD war am 6. September mit 43,8 Prozent und 39 Sitzen stärkste Kraft geworden; für eine Mehrheit sind 42 Sitze nötig. Spitzenkandidat Ulrich Siegmund kündigte an, sich im Dezember zur Wahl als Ministerpräsident zu stellen.




